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Garantiebedingungen


DynaTech Garantie

DynaTech, Am Brand 4, 07580 Rückersdorf übernimmt bei nachgewiesenem Garantieanspruch (Kaufbeleg mit Kaufdatum) gegenüber Endkunden folgende Garantie:

Zeigt sich während der Garantiezeit ein Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler gewährt DynaTech eine der folgenden Leistungen:

  • kostenfreie Reparatur im DynaTech Service oder
  • Austausch gegen ein gleichwertiges oder neues Gerät oder
  • Austausch gegen ein gleichwertiges Nachfolgemodell

Die Wahl der zu erbringenden Garantieleistung obliegt der Firma DynaTech.

Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab Kaufdatum für alle bei DynaTech gekauften Produkte, außer für Verschleißteile und Artikel mit beschränkter Haltbarkeit (z.B. Batterien, Papier, Farbbänder) sowie für geöffnete bzw. entsiegelte Software und Bücher. Die Garantieleistungen umfassen nicht den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens oder von aus dem Fehler folgenden Kosten oder Schäden. Für das reparierte oder ausgetauschte Produkt erstreckt sich die Garantie auf die verbleibende Garantielaufzeit oder 6 Monate nach Rücksendung des reparierten oder ausgetauschten Produkts an den Endkunden, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers (Gewährleistung) wegen etwaiger Mängel der gekauften Sache bestehen unabhängig von dieser Garantie und werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Im Falle eines vermuteten Defektes nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit uns auf. Dies können Sie beispielsweise telefonisch, per Email oder per Post. Beschreiben Sie hierbei den aufgetretenen Fehler möglichst genau. Sollte tatsächlich ein Defekt vorliegen, ist das Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg und der Fehlerbeschreibung an uns einzusenden.

Der Endkunde hat im Rahmen dieser Garantie keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatzlieferung bei:

  • unsachgemäßem Transport, harter oder unachtsamer Behandlung bzw. Wartung
  • Defekten, die durch Feuer oder andere Naturkatastrophen verursacht wurden
  • Defekten aufgrund unsachgemäßer Reparatur oder falscher Einstellungen

Senden Sie ein Produkt ein, obwohl kein Garantiefall vorliegt, werden wir dieses ohne Reparatur an Sie zurücksenden. Die Berechnung einer Aufwandspauschale behalten wir uns für diesen Fall vor. Wir empfehlen, sich vor Einsendung des Produktes mit uns in Verbindung zu setzen, um eventuelle Probleme im Vorfeld zu klären.


DynaTech PREMIUM Garantie

1. Allgemeines
a) Der Garantiegeber gewährt dem Garantienehmer gegen Zahlung einer Einmalprämie den Schutz gemäß den nachstehenden Bedingungen auf das erworbene Gerät. Die Erfüllung und Abwicklung dieses Schutzes einschließlich der zu diesem Zweck notwendigen Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der Daten des Garantienehmers überträgt der Garantiegeber auf den Servicepartner Deutsche Garantie Gesellschaft mbH. Der Garantienehmer kann seine Ansprüche auch direkt gegenüber dem Servicepartner geltend machen. Der Schutz ist durch die ERTGARANTIE AG versichert. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden von diesem Geräteschutz nicht berührt.

b) Der Schutz gilt in Deutschland sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit, sofern das Gerät in der Bundesrepublik Deutschland repariert wird.

c) Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

2. Inhalt des Schutzes
a) Für das erworbene neue Elektrogerät wird nach Ablauf der 2-jährigen gesetzlichen Hersteller-/Fachhändler-Gewährleistung in der Premium 3 Garantie für weitere 12 Monate und in der Premium 5 Garantie für weitere 36 Monate Geräteschutz gegen Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler gewährt. Tritt in der Premium 3 Garantie im 3. Jahr nach Kauf oder in der Premium 5 Garantie im 3. bis 5. Jahr nach Kauf ein Gerätedefekt aufgrund solcher Fehler auf, begründet dies die Rechte aus der Garantie, ohne dass der Garantienehmer nachweisen muss, dass der Fehler bereits bei Geräteübergabe vorlag.

b) Ab Vertragsbeginn besteht Geräteschutz bei Zerstörung oder Beschädigung der geschützten Sachen durch Fall-/Sturzschäden, Wasser-/Feuchtigkeitsschäden, unsachgemäße Handhabung, Blitzschlag, Implosion/Explosion und Elektronikschäden.

c) Zusätzlich erhält der Garantienehmer ab Vertragsbeginn bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei:

  • Raub und Einbruchdiebstahl, auch aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug, für die Ersatzbeschaffung, maximal jedoch den Zeitwert des geschützten Gerätes im Zeitpunkt des Schadeneintritts.
  • einem Defekt an einem geschützten Wäschetrockner für die Wiederbeschaffung der deshalb im Wäschetrockner versengten oder verbrannten Kleidungsstücke.
  • einem Defekt an einer geschützten Waschmaschine für die Wiederbeschaffung der deshalb in der Waschmaschine beschädigten Kleidung.
  • einem Defekt eines geschützten Gefriergerätes für die Wiederbeschaffung des deshalb im Gefriergerät verdorbenen Gefriergutes.
  • einem Defekt am geschützten TV-Gerät für Schäden an Einrichtungsgegenständen, die durch das versicherte Schadenereignis entstanden sind.


d) Geräte, die gewerblich genutzt werden, Gebrauchtgeräte sowie Mobiltelefone, Smartphones und PDA sind nicht Vertragsgegenstand. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn mit dem zu schützenden Gerät Geld verdient wird (z. B. durch Vermietung) oder eine überdurchschnittliche Nutzung vorliegt (z. B. Waschmaschine im Waschsalon oder Frisörsalon, Kaffeevollautomat in Gastronomie, Fernseher in Sportsbar, PC in Internet-café). Geräte, die auch beruflich genutzt werden (z. B. im Rahmen eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt), sind geschützt.

e) Der Schutz besteht nicht für Schäden, die der Garantienehmer vorsätzlich herbeigeführt hat; die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie insbesondere Schrammen und Schäden an der Lackierung; die unter die Gewährleistung des Herstellers oder Fachhändlers fallen; durch Verschleiß; an oder durch Betriebssoftware/Zusatzsoft-ware oder mobile/n Datenträger/n; durch Computerviren, Daten-/Softwareverlust, Programmierungsfehler; an oder durch Verbrauchsmaterialien; durch bestimmungs-widrig ausgetretenes Leitungswasser (z. B. Rohrbruch); durch Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen; durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch; durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen), höhere Gewalt.

f) Im Schadenfall wird der Garantienehmer von den Kosten der Reparatur des defekten Gerätes bzw. Geräteteils (Wiederinstandsetzung oder Erneuerung einschließlich Arbeitslohn und Wegegelder) freigestellt.

g) Ist im Schadenfall die Reparatur des Gerätes wirtschaftlich oder tatsächlich unmöglich (Totalschaden), so erfolgt die 3 bzw. 5 Jahre Garantie-Leistung durch Aushändigung eines Gerätes gleicher Art und Güte. Gleicher Art und Güte bedeutet, dass das Ersatzgerät die gleiche Ausstattung und Leistung besitzt. Ein wirtschaftlicher Totalschaden im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Reparatur-kosten den Zeitwert des defekten Gerätes im Schadenzeitpunkt übersteigen. Ist ein Ersatzgerät mit gleicher Ausstattung und Leistung nicht verfügbar, besteht die Möglichkeit der Zuzahlung durch den Garantienehmer für ein höherwertiges Gerät. Die Garantie-Leistung erfolgt Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des defekten Gerätes.

h) Wird das Gerät beruflich genutzt und ist der Garantienehmer vorsteuerabzugsberechtigt, erfolgt die Freistellung von den Reparaturkosten bzw. der Geräteersatz im Wert des Nettobetrages ohne Umsatzsteuer.

i) Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart, d. h. anderweitige Garantien der Gerätehersteller, bestehende Versicherungen sowie sämtliche sonstige Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter sind vorrangig zu belasten.

3. Schadenfall
a) Bei der Anmeldung von Schadenansprüchen übermittelt der Garantienehmer dem Garantiegeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Monat nach dem Schadenfall, die Premium Garantie-Bestätigung mit Kassenbon und Originalrechnung für das geschützte, defekte Gerät.

b) Bei Einbruchdiebstahl und Raub hat der Garantienehmer dem Garantiegeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Monat nach dem Schadenfall, zusätzlich den Nachweis über Stellung der Strafanzeige bei der Polizei und bei mobilen Geräten, wie bspw. Tablets, über die Sperre der verwendeten SIM-Karte einzureichen.

4. Prämie
Der Beitrag wird als Einmalprämie bei Abschluss des Geräteschutzes erhoben. Die Beiträge sind nach Geräteverkaufspreisen (brutto) gestaffelt und pro Gerät aus dem zur Einsichtnahme unmittelbar an der Ware ausgelegten Preisverzeichnis ersichtlich. Der individuelle Beitrag für das vom Garantienehmer erworbene Gerät ist durch den vom Fachhändler ausgehändigten Kassenbon/Rechnung festgelegt.

5. Beginn und Ende des Vertrages
a) Der Vertrag beginnt mit Abschluss des Vertrages und Zahlung des Beitrages.

b) Der Vertrag läuft ab Abschluss der Premium 3 Garantie bis zum Ablauf des 3. Jahres nach Gerätekauf und ab Abschluss der Premium 5 Garantie bis zum Ablauf des 5. Jahres nach Gerätekauf. Der Schutz gemäß Ziffer 2 a) besteht in der Premium 3 Garantie für das 3. Jahr nach Gerätekauf und in der Premium 5 Garantie für das 3. bis 5. Jahr nach dem Gerätekauf.

c) Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der jeweiligen Festlaufzeit und mit Eintritt eines Totalschadens, Raub oder Einbruchdiebstahl.

6. Übergang des Schutzes auf nachfolgende Eigentümer
Die Premium Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person, die das Produkt legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.