Als Voraussetzungen sind genannt:

  • Auf den Geräten dürfen sich keine individuell abgespeicherten Inhalte befinden.
  • Ein etwaiger Internetzugang darf nicht aktiviert sein.
  • Das elektronische Wörterbuch muss bereits in den Klassenarbeiten des Abschlussjahrgangs eingesetzt worden sein.
  • Prüflinge verwenden entweder ein elektronisches oder ein gedrucktes Wörterbuch. Die Aufsicht führende Lehrkraft hält gedruckte Wörterbücher vor, die bei Ausfällen der elektronischen zum Einsatz kommen können.
  • In den Prüfungen sind alle parallelen Lerngruppen im Fach Englisch an einer Schule gleich zu behandeln.
  • Werden in einer Klasse elektronische Wörterbücher anstelle der gedruckten Wörterbücher verwendet, so muss für jeden Prüfling paralleler Lerngruppen ein elektronisches Wörterbuch mit vergleichbarem Funktionsumfang zur Verfügung stehen.

Den Ausführlichen erlass können Sie sich hier herunterladen.

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